Mieten
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Mietkonditionen Haus der Musik
Saal, Atrium, Zimmer, Erweiterung
Das Haus der Musik wurde im Sommer 2016 fertiggestellt. Das Gebäude besticht durch klare Formen und ein erfrischendes Farbkonzept. Herzstück ist der grosse Saal im Erdgeschoss. Events im Saal sind ideal kombinierbar mit einem Apéro im Atrium. Der Saal eignet sich für kleinere Konzerte, Vorträge, Podiumsgespräche und Versammlungen. Eine Miete ist auch kombinierbar mit den Unterrichtsräumen für Gruppenarbeiten o.ä. Wir vermieten den Raum nicht für Partys. Der Saal, das Atrium und die Toiletten sind rollstuhlgängig.
Vermietungen Haus der Musik | ||||
Haus der Musik | 07 - 12 Uhr | 12 - 17 Uhr | 17 - 22 Uhr | Ganztag |
Saal | 60 | 60 | 80 | 200 |
Atrium | 20 | 20 | 30 | 70 |
13 Zimmer HdM | 50 | 60 | 70 | 180 |
Ganzes Haus | 130 | 140 | 180 | 450 |
3 Zimmer Erweiterung | 45 | 45 | 60 | 150 |
Alle Räume MSO | 175 | 185 | 240 | 600 |
Wochenpreise, Pauschalen und Preise für einzelne Zimmer auf Anfrage | ||||
Flügel Steinway & Sons C-227 | 50 | 50 | 50 | 150 |
Extrastimmung: 200 | ||||
Monatlich | Zimmer | Saal | ||
Üben im HdM (alleine) | 30 | |||
Üben im HdM (Gruppe) | 10 pro Stunde | 20 pro Stunde | ||
alle Angaben in Schweizer Franken |
Mietkonditionen als PDF
Grundriss Haus der Musik
Grundriss Erweiterung Haus der Musik
Anfragen an: Schulleitung MSO
Sandro Häsler; Mittengrabenstrasse 24; 3800 Interlaken
schulleitung@mso-net.ch, 079 810 29 05
AGB Raumvermietung Haus der Musik, Interlaken
Mietzeiten
Die vereinbarten Mietzeiten sind verbindlich. Auf- und Abbauzeit sowie Reinigung muss in der vereinbarten Mietdauer erfolgen.
Badge (Schlüssel)
Für die Schlüsselübergabe hat sich der Mieter mit dem Vermieter spätestens 7 Tage vor dem Miettermin in Verbindung zu setzen. Die Schlüsselannahme und –abgabe erfolgt nach Weisung der Betriebsleitung. Bei Verlust haftet der Mieter für sämtliche dadurch entstehende Kosten (Ersatz-Badge).
Sorgfältige Benutzung der Mietsachen
Der Mieter ist verpflichtet, alle möglichen und notwendigen Massnahmen zu ergreifen, damit der Zustand der Räume nicht beeinträchtigt wird (Brandschutz, Absperrungen). An den Wänden darf nichts befestigt werden. Das Mobiliar darf nicht aus den Räumen entfernt werden.
Zufahrt
Der Mieter ist verpflichtet, bei der Benutzung der Mietsache und Zufahrten auf die Nachbarschaft Rücksicht zu nehmen.
Parkplätze
Der Mieter ist besorgt, dass Gäste und andere Personen über Parkmöglichkeiten auf den öffentlichen Parkplätzen in der Umgebung orientiert sind. Die Parkplätze beim Haus der Musik dürfen vom Mieter und den Besuchern nicht benutzt werden.
Lärmemissionen
Im Interesse aller Nachbarn und Hausbewohner ist bei der Vorbereitung und Durchführung von Anlässen aller Art auf Ruhe in- und ausserhalb der Räume zu achten.
Reinigung / Abfall
Die Mieter sind verpflichtet, die Mietobjekte mit aller Sorgfalt zu benützen und diese in tadellosem Zustand wieder abzugeben. Die Reinigung erfolgt durch die Musikschule. Die Kosten sind in der Miete inbegriffen. Entstandene Schäden sind am Tag nach der Benutzung zu melden. Für Ersatz und Reparaturen wird Rechnung gestellt. Jeglicher Abfall inkl. Altglas ist von den Mietern selbständig zu entsorgen! Es ist verboten, auf dem Haus der Musik-Areal Abfall zu deponieren. Arbeiten des Vermieters, welche den üblichen Aufwand übersteigen, werden in Rechnung gestellt.
Rückgabe der Mietsache
Alle Einrichtungen und Installationen sind spätestens auf das Mietende vollständig zu entfernen und der ursprüngliche Zustand der Mietobjekte ist wieder herzustellen. Die für die Benutzung verantwortliche Person sorgt dafür, dass zur festgesetzten Schliessungszeit die Räumungs- und Reinigungsarbeiten beendet und alle benützten Räume und Einrichtungen in Ordnung, die Lichter gelöscht und Fenster und Türen geschlossen sind. Der Mieter haftet für Beschädigungen in den Räumen, welche im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstanden sind.
Feuerpolizeiliches
In allen Räumen im Haus der Musik ist das Rauchen sowie die Verwendung von feuergefährlichem Dekorationsmaterial verboten. Kerzen dürfen in den Räumen nur mit Untersätzen benutzt werden. Während der Benutzung der Räume müssen alle Notausgänge jederzeit ohne Behinderung begehbar sein und dürfen bei Anlässen nie abgeschlossen werden.
Bewilligungen
Sämtliche mit der Veranstaltung zusammenhängenden gewerbe-, bau- und feuerpolizeilichen Bewilligungen sind vom Mieter selbst einzuholen. Zuständige Stelle: Gemeinde Interlaken, Polizeiinspektorat, General Guisan-Strasse, 3800 Interlaken, 033 826 51 51.
Untervermietung
Untervermietung oder sonstige Überlassung an Dritte ist nicht gestattet.
Haftung
Der Mieter trägt das gesamte Risiko der Veranstaltung einschliesslich der Vorbereitung und nachfolgenden Abwicklung. Der Mieter haftet für alle durch die Veranstaltung auf dem Grundstück verursachten Personen- oder Sachschäden und befreit den Vermieter und die Grundstückeigentümerin von allen Schadenersatzansprüchen, die im Zusammenhang mit der vorerwähnten Veranstaltung geltend gemacht werden. Die den vorliegenden Vertrag unterzeichnende Person haftet solidarisch mit dem Mieter. Für sämtliche vom Mieter eingebrachten Gegenstände übernimmt der Vermieter keine Verantwortung. Zudem kann der Vermieter vom Mieter zusätzliche Sicherheitsleistungen verlangen (z.B. Nachweis einer Haftpflichtversicherung).
Haustechnik
Die zur Verfügung stehenden elektrischen und sanitären Installationen werden gezeigt und erklärt.
Raumkapazität
Die Raumkapazitäten gemäss Angaben auf der Webseite/PDF’s müssen eingehalten werden.
Schulleitung MSO, Juni 2024
Technische Daten Konzertsaal:
Grösse: L: 13.77 m x B: 10.15 m
Raumhöhe: 3.50 m
Boden: Epoxiharz mit Spezialversiegelung
Decke: Schallisolierende Lochplattendecke
Kapazität: Reihenbestuhlung: 110 Sitzplätze
Stehplätze: 130 Personen
Apéro: 100 Personen
Seminarbestuhlung: 45 Personen
Eignung: Konzerte, Lesungen, Podien, Versammlungen, Präsentation, Workshop, CD-Aufnahmen
Nutzung: ganzjährig
Infrastruktur im Mietpreis eingeschlossen:
- Tische, Stühle, Raumbeleuchtung, Bühnenbeleuchtung, W-LAN
- Beschallungsanlage
- Seminarmaterial (Flip-Chart, Magnetwand)
Infrastruktur nicht im Mietpreis eingeschlossen:
Funkmikrophon CHF 20.- / Tag
Headset CHF 30.- / Tag
Beamer CHF 50.- / Tag
Flügel CHF 150.-/Tag (Extra-Stimmung: CHF 200.-), der Flügel wird regelmässig gestimmt
Reinhold Freidrich und Jeroen Berwaerts über die Räumlichkeiten im Haus der Musik: